Kinderrechte

Neben der ortsbezogenen Förderung ist es uns ein besonderes Anliegen, die Kinderrechte in Deutschland zu stärken. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.


Aktuelles vor Ort

Am 16. September 2019 organisierte die Friedrich-Ebert-Stiftung in Bispingen eine Veranstaltung mit dem Titel „Perspektive für Kinder“. Die Böhme-Zeitung berichtet:

Perspektive für Kinder

„Es darf nicht sein, dass die Postleitzahl über die Bildung eines Kindes Auskunft gibt“, eröffnete Alexander Bodenstab von der Friedrich-Ebert-Stiftung die Veranstaltung mit einem Zitat von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Chancengleichheit war einer der Punkte, die im Laufe des Abends immer wieder zur Sprache kamen. Viel entscheidender als Geld seien liebevolle Eltern, machte Unternehmer Dirk Roßmann seinen Standpunkt deutlich. Er warnte davor, nicht zu viel von der Aufnahme der Kinderrechte in die Grundrechte zu erwarten. Wichtiger sei, was innerhalb der Gesellschaft passiere und dass eine lebendige Diskussion entstehe.

Kinder seien oft von politischen Entscheidungen betroffen, bei denen sie nicht mitreden dürften. Doch die aktuellen Demonstrationen „Fridays for Future“ zeigten, dass Kinder und Jugendliche mitreden wollten, führte Bodenstab aus. Kinderrechte wurden zum Teil in der niedersächsischen Landesverfassung aufgenommen, informierte SPD-Politiker Zinke. Nun müssten die mit Leben gefüllt werden.

Moderatorin Dr. Birgit Mangels-Voegt (von links) diskutiert im Küsterhaus mit Cornelia Baden, Dirk Roßmann, Sebastian Zinke und Daniela Rump über Kinderrechte. Foto: emh

UN-Konvention ist für Deutschland verpflichtend

Daniela Rump vom Kinderschutzbund erläuterte den rund 20 Gästen die aktuelle Situation. Seit 1992 gebe es die UN-Kinderrechtskonventionen, deren Einhaltung auch in Deutschland verpflichtend ist. In der deutschen Verfassung seien Kinder aber keine Grundrechtsträger. Das müsse sich ändern, schließlich seien Kinder die Zukunft, so Rump.

In der Diskussion stellte Baden heraus, dass Kinder immer in Abhängigkeit von Familien erwähnt werden und nicht als Individuum. Wenn es bei Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebe, warum würden dann nicht die Kinder miteinbezogen? „Wir brauchen den Blickwechsel“, erklärt Baden.

Die Grenzziehung durch die Eltern sei aber weiterhin wichtig, erklärte Zinke. Bei grenzenlosen Möglichkeiten würde sein zwölfjähriger Sohn stundenlang vor dem PC sitzen. Er wolle auch den Eltern nicht ihre Erziehungspflicht absprechen.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsene“, sagte Munsters Bürgermeisterin Christina Fleckenstein, denn sie hätten andere Bedürfnisse. Sie berichtete aus der kommunalpolitischen Praxis, dass Kinder erfolgreich in die Spielplatzgestaltung miteinbezogen würden. Einen Kinderbürgermeister hätte die Stadt Munster allerdings abgeschafft. Das gleiche Format wie bei Erwachsenen funktioniere bei Kindern nicht, erläuterte sie. Stattdessen sollten Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitsprechen können. 987804

Autor: Hansen Eske (Böhme-Zeitung)


Als Kinderrechte im engeren Sinne werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand. (quelle:wikipedia.org)