Alle Menschen haben Rechte. Kinder haben jedoch besondere Bedürfnisse, wenn es um Förderung, Schutz, Mitbestimmung und Entwicklung geht.
Alles, was wir tun, entspringt der Grundidee, dass die Kinderrechte in unserer Gemeinde stärker beachtet und gefördert werden, damit jedes Kind die Möglichkeit hat, sich sicher, frei und selbstbewusst zu entwickeln.
Der Verein Bispingen für Kinder e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinderrechte sichtbarer zu machen. Mit dem neuen Lernpfad der Kinderrechte, dessen Umsetzung der Gemeinderat Bispingen kürzlich befürwortet hat, wird ab 2025 ein innovatives Bildungsprojekt starten.
Der Lernpfad der Kinderrechte wurde vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Urheberin Teresa Linke entwickelt und setzt ein starkes Zeichen für die Rechte und Potenziale von Kindern.
Der Pfad orientiert sich am Konzept eines „Trimm-dich-Pfades“ und verbindet Bewegung mit Bildung:
An zehn Stationen im öffentlichen Raum werden zentrale Kinderrechte anschaulich erklärt und durch spielerische Mitmach-Angebote erlebbar gemacht. So werden Motorik, Empathie sowie Achtsamkeit gestärkt und die Kinderrechte im Alltag sichtbar gemacht.
Besonders wichtig ist dem Verein die Mitbestimmung:
Kinder und Jugendliche aus Bispingen werden aktiv in die Planung einbezogen – von der Auswahl der Standorte bis zur Gestaltung der Tafeln. Die Einweihung des Pfades ist rund um den Weltkindertag 2025 im September geplant.
Mit diesem Projekt setzt der Verein ein starkes Zeichen für Kinderrechte und schafft eine neue Möglichkeit, das Thema spielerisch und interaktiv im Alltag zu erleben.
© T. Linke, Deutsches Kinderhilfswerk
„Wir hoffen, dass der Lernpfad möglichst viele Menschen dazu anregt, sich mit den Kinderrechten zu beschäftigen.“
Cornelia Baden, 1. Vorsitzende
Die UN-Kinderrechtskonvention betont die Bedeutung der Kinderrechte als Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land.
Weltweit festgeschrieben sind die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN/UNO) verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt.
Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand.
(quelle:wikipedia.org)
Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz kann die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gestärkt werden, der Vorrang des Kindeswohls in staatlichen Entscheidungen gesichert und kindgerechte Lebensbedingungen geschaffen werden.
Mehr über die Kinderrechte und Infomaterial gibt es bei UNICEF (Kinderrechtsorganisation der UNO) und beim Deutschen Kinderhilfswerk.
Am 16. September 2019 organisierte die Friedrich-Ebert-Stiftung in Bispingen eine Veranstaltung mit dem Titel „Perspektive für Kinder“.
Moderatorin Dr. Birgit Mangels-Voegt (von links) diskutiert im Küsterhaus mit Cornelia Baden, Dirk Roßmann, Sebastian Zinke und Daniela Rump über Kinderrechte. Foto: Eske Hansen
Für die Böhme-Zeitung berichtete Eske Hansen:
„Es darf nicht sein, dass die Postleitzahl über die Bildung eines Kindes Auskunft gibt“, eröffnete Alexander Bodenstab von der Friedrich-Ebert-Stiftung die Veranstaltung mit einem Zitat von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Chancengleichheit war einer der Punkte, die im Laufe des Abends immer wieder zur Sprache kamen. Viel entscheidender als Geld seien liebevolle Eltern, machte Unternehmer Dirk Roßmann seinen Standpunkt deutlich. Er warnte davor, nicht zu viel von der Aufnahme der Kinderrechte in die Grundrechte zu erwarten. Wichtiger sei, was innerhalb der Gesellschaft passiere und dass eine lebendige Diskussion entstehe.
Kinder seien oft von politischen Entscheidungen betroffen, bei denen sie nicht mitreden dürften. Doch die aktuellen Demonstrationen „Fridays for Future“ zeigten, dass Kinder und Jugendliche mitreden wollten, führte Bodenstab aus. Kinderrechte wurden zum Teil in der niedersächsischen Landesverfassung aufgenommen, informierte SPD-Politiker Zinke. Nun müssten die mit Leben gefüllt werden.
UN-Konvention ist für Deutschland verpflichtend
Daniela Rump vom Kinderschutzbund erläuterte den rund 20 Gästen die aktuelle Situation. Seit 1992 gebe es die UN-Kinderrechtskonventionen, deren Einhaltung auch in Deutschland verpflichtend ist. In der deutschen Verfassung seien Kinder aber keine Grundrechtsträger. Das müsse sich ändern, schließlich seien Kinder die Zukunft, so Rump.
In der Diskussion stellte Cornelia Baden, 1. Vorsitzende des Vereins "Bispingen für Kinder e.V." heraus, dass Kinder immer in Abhängigkeit von Familien erwähnt werden und nicht als Individuum. Wenn es bei Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebe, warum würden dann nicht die Kinder mit einbezogen? „Wir brauchen den Blickwechsel“, erklärt Baden.
Die Grenzziehung durch die Eltern sei aber weiterhin wichtig, erklärte Zinke. Bei grenzenlosen Möglichkeiten würde sein zwölfjähriger Sohn stundenlang vor dem PC sitzen. Er wolle auch den Eltern nicht ihre Erziehungspflicht absprechen.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsene“, sagte Munsters Bürgermeisterin Christina Fleckenstein, denn sie hätten andere Bedürfnisse. Sie berichtete aus der kommunalpolitischen Praxis, dass Kinder erfolgreich in die Spielplatzgestaltung miteinbezogen würden. Einen Kinderbürgermeister hätte die Stadt Munster allerdings abgeschafft. Das gleiche Format wie bei Erwachsenen funktioniere bei Kindern nicht, erläuterte sie. Stattdessen sollten Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitsprechen können.
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und helfen Sie, eine gute Zukunft für Kinder zu gestalten.
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